AGB

Faire Bedingungen für Ihren Einkauf im Weithas Onlineshop.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Johannes Weithas GmbH & Co. KG

§ 1 Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Johannes Weithas GmbH & Co. KG(nachfolgend kurz: „Weithas“) gelten ausschließlich für sämtliche Kauf- und Lieferverträge zwischen Weithas und ihren unternehmerisch handelnden Kunden, d.h. solchen Kunden, die im Sinne von § 14 BGB bei Abschluss des Vertrages mit Weithas in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Weithas stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Weithas in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglich geschuldete Leistung/Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Abreden sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Vertragsabschluss, Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden

2.1 Angebote von Weithas sind freibleibend.

2.2 Bestellungen des Kunden, die Angebote nach § 145 BGB darstellen, kann Weithas innerhalb von zwei Wochen annehmen, insbesondere dadurch, dass Weithas die Lieferung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

2.3 Aufträge werden im Zweifel erst durch die Auftragsbestätigung von Weithas verbindlich. Diese Auftragsbestätigung ist für die Art und den Umfang der vertraglichen Leistungspflichten maßgebend.

2.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit Weithas geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Weithas.

§ 3 Preise

3.1 Maßgeblich sind stets die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise von Weithas. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen im Einzelfall gelten die Preise von Weithas netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung eintreten, wird die am Tag der Auslieferung gültige Mehrwertsteuer berechnet und dem Kunden eine sich ergebende Differenz berechnet bzw. erstattet.

3.2 Der Abzug von 2 % Skonto ist zulässig, wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung zahlt. Sofern der Kunde Weithas eine Lastschrift-Einzugsermächtigung erteilt, gewährt Weithas einen Preisnachlass von 3 %.

3.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands versandkostenfrei sofern die Rechnung einen Netto-Auftragswert von mindestens 100,00 EUR ausweist. Bei Rechnungen mit einem Netto-Auftragswert von unter 100,00 EUR werden Porto- und Verpackungskosten gesondert in Rechnung gestellt. Bei Lieferungen ins Ausland ergeben sich die anfallenden Versandkosten sowie die Auftragswerte, ab denen die Lieferung versandkostenfrei erfolgt, aus der Versandkostenliste von Weithas, einsehbar unter https://versandkosten.weithas.de.

3.4 Im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung von Weithas nicht vorhersehbare und von Weithas nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Energie- und/oder sonstige Kostenänderungen berechtigen Weithas zu entsprechenden Preisanpassungen.

3.5 Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlungsbedingungen ergeben sich im Einzelnen aus der Auftragsbestätigung.

4.2 Rechnungen von Weithas sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung zum Ausgleich zu bringen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Weithas berechtigt, für die Dauer des Verzuges Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt Weithas ausdrücklich vorbehalten.

4.3 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit, insbesondere durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, des Kunden gefährdet wird, ist Weithas unter Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, für sämtliche ausgelieferte und noch nicht bezahlte Ware sofortige Sicherheitsleistung oder Barzahlung ohne jeden Abzug und für sämtliche noch zu liefernde Ware Vorauszahlung zu verlangen sowie noch zu liefernde Ware zurückzuhalten. Kommt der Kunde den vorstehenden Verpflichtungen nicht fristgerecht nach, hat Weithas das Recht, die Lieferung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen.

4.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aber entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, steht dem Kunden nicht zu. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposition zuzüglich der darauf entfallenden Verzugszinsen verwendet.

§ 5 Lieferung

5.1 Der von Weithas geschuldete Leistungsumfang der Lieferung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

5.2 Weithas ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

5.3 Während der Lieferzeit behält sich Weithas geringfügige produktionsbedingte und für den Kunden zumutbare Konstruktions-, Form- und/oder Farbänderungen vor.

§ 6 Lieferzeit und Lieferverzug

6.1 Liefertermine oder Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn sie werden von Weithas im Rahmen der Auftragsbestätigung ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet.

a) Ein verbindlicher Liefertermin bzw. eine verbindliche Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss und steht unter dem Vorbehalt, dass Weithas von ihren Vorlieferanten, mit denen Weithas aus Anlass des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages entsprechende Deckungsgeschäfte geschlossen hat, richtig, vollständig und rechtzeitig beliefert wird.

b) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand bis zum Ablauf der Frist das Lager von Weithas verlassen hat oder wenn Weithas dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.

c) Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht die ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat.

6.2 Wird Weithas durch Umstände, die erst nach Vertragsschluss erkennbar wurden und die von Weithas nicht zu vertreten sind, insbesondere durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, Versorgungsschwierigkeiten, nicht vorhersehbare fehlende rechtzeitige Belieferung durch einen Vorlieferanten hinsichtlich eines zugrundeliegenden Deckungsgeschäftes (z.B. wegen der Insolvenz eines Vorlieferanten), Verkehrsstörungen, außergewöhnliche Verkehrsverhältnisse, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder aus anderen gleichartigen Gründen, an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Leistungspflichten gehindert, ruht die Leistungsverpflichtung für die Dauer des Hindernisses und dem Umfang ihrer Wirkung. Weithas übernimmt insoweit kein Beschaffungsrisiko.

a) Weithas hat den Kunden unverzüglich darüber zu unterrichten, dass und aus welchen Gründen die zeitweise Behinderung oder Unmöglichkeit der Leistung eingetreten ist.

b) Weithas wird sich – soweit möglich – unverzüglich um eine Ersatzbeschaffung bemühen. Sollten sich im Falle einer Ersatzbeschaffung die Kosten von Weithas erhöhen, ist Weithas zu Preisanpassungen gegenüber dem Kunden berechtigt. Weithas wird den Kunden über die Möglichkeit einer Ersatzbeschaffung und über etwaige Preisanpassungen vorab ebenfalls unverzüglich unterrichten.

c) Ist das Ruhen der Leistungsverpflichtung oder aber eine Preisanpassung nach §  6.2b) für den Kunden nicht zumutbar, ist dieser nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich in den im Gesetz genannten Fällen (z.B. §§ 323 Abs. 2, 323 Abs. 4, 326 Abs. 5 BGB sowie § 376 HGB).

d) Weithas hat die Nichtleistung oder verspätete Leistung aus Gründen dieses §  6.2 nicht zu vertreten. Wurde eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse mehr hat.

§ 7 Gefahrübergang und Zugang

7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht auf den Kunden über mit Aushändigung des Vertragsgegenstandes an den Versandbeauftragten unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Das Gleiche gilt bei Mitteilung der Versandbereitschaft, wenn die Auslieferung aus Gründen unterbleibt, die der Kunde zu vertreten hat.

7.2 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, welche Weithas nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7.3 Der Zugang des Vertragsgegenstandes beim Kunden gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt einer Zahlungserinnerung hinsichtlich des fraglichen Vertragsgegenstandes dessen Zugang in Abrede stellt. Weithas wird den Kunden im Rahmen der Zahlungserinnerung auf die Bedeutung seines Schweigens und den Lauf der Frist gesondert hinweisen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Weithas behält sich bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen und Materialien vor.

8.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, soweit dies dem ordentlichen Geschäftsgang entspricht. Der Kunde tritt Weithas jedoch bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung schon jetzt sicherheitshalber alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung weiterveräußert wird oder nicht. Soweit sich die Vorbehaltsware im Besitz eines Dritten befindet, tritt der Kunde seine Ansprüche gegen diesen, insbesondere seine Herausgabeansprüche, schon jetzt an Weithas ab. Weithas nimmt die Abtretung an.

8.3 Die Befugnis des Kunden, über Vorbehaltsware zu verfügen, erlischt, wenn der Kunde in einen Vermögensverfall gerät oder zu geraten droht und Weithas ihre Zustimmung zur Verfügung über die Vorbehaltsware widerruft oder ihr Einziehungsrecht wegen des Verhaltens des Kunden, insbesondere wegen Zahlungsverzuges, geltend macht. Werden die Sicherungsinteressen von Weithas durch Maßnahmen Dritter beeinträchtigt oder gefährdet, hat der Kunde Weithas hierüber unverzüglich zu unterrichten.

8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Weithas nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch Weithas liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Weithas ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

§ 9 Rügepflichten, Rechte wegen Mängeln, Verjährung

9.1 Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf ihre Vertragsmäßigkeit hin zu untersuchen. Fehlmengen und Falschlieferungen sowie erkennbare Mängel des Vertragsgegenstandes sind unverzüglich schriftlich unter Angabe der Beanstandung bei Weithas anzuzeigen. Erst später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit in der beschriebenen Form zu rügen.

9.2 Der Kunde hat Weithas bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung des beanstandeten Vertragsgegenstandes zu geben, insbesondere ist Weithas die beanstandete Ware auf Wunsch und auf Kosten von Weithas zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behält sich Weithas die Belastung des Kunden mit den für den Transport und die Überprüfung entstandenen Kosten vor.

9.3 Ist der gelieferte Vertragsgegenstand mangelhaft, ist Weithas zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, die nach Wahl des Kunden entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung erfolgen kann. Weithas ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Weithas ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Weithas. 

9.4 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises steht dem Kunden – vorbehaltlich der Regelung in § 10 - nur dann zu, wenn der Mangel von Weithas nicht innerhalb einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Frist behoben werden kann, wenn die Nacherfüllung von Weithas verweigert wird, wenn die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist oder wenn diese als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die Nacherfüllung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ein Selbstvornahmerecht des Kunden ist ausgeschlossen.

9.5 Die Haftung von Weithas auf Schadensersatz ist beschränkt nach Maßgabe von § 11 . Das Gleiche gilt für den Anspruch auf Aufwendungsersatz.

9.6 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie bleiben weitergehende Ansprüche des Kunden unberührt. 

9.7 Weithas haftet nicht für Mängel, 

a) die auf einer schlechten Instandhaltung oder fehlerhaften Reparatur durch den Kunden oder auf Änderungen ohne schriftliche Zustimmung von Weithas beruhen;

b) die auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung bzw. Montur durch den Kunden beruhen; 

c) die auf normale Abnutzung oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind;

d) zu deren Behebung Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen wurden, die auf Wunsch des Kunden nur behelfsmäßig erfolgten.

9.8 Gewährleistungsansprüche des Kunden und deckungsgleiche konkurrierende Ansprüche aus außervertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang gemäß § 7 . Bei Schadensersatzansprüchen in den Fällen des hiesigen § 11.1 Satz 1 und § 11.2 verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist, namentlich auch in Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

§ 10 Rückgaberecht innerhalb von 30 Tagen

10.1 Weithas gewährt dem Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Gefahrübergang ein Rückgaberecht auf originalverpackte, ungeöffnete und vom Kunden nicht beschriftete oder verklebte Ware.

10.2 Die Ware muss transportsicher verpackt sein und der Sendung muss eine Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie mit Angaben des genauen Grundes für die Inanspruchnahme des Rückgaberechts beigefügt werden.

10.3 Die Kosten der Rückgabe trägt der Kunde.

§ 11 Haftung auf Schadensersatz

11.1 Weithas haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Gehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf typische, vorhersehbare Schäden.

11.2 Eine Schadensersatzhaftung wegen einer von Weithas übernommenen Garantie sowie wegen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden Normen bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt bei der Verursachung eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.3 Eine Haftung von Weithas ist ausgeschlossen,

a) für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Vertragsgegenstand nicht entsprechend den Vorgaben von Weithas benutzt wird;

b) für Schäden, die durch Teile des Vertragsgegenstandes verursacht worden sind, an denen Dritte Instandsetzungsarbeiten, Reparaturen oder sonstige Veränderungen vorgenommen haben und die nicht nachweislich auf eine Pflichtverletzung von Weithas zurückzuführen sind.

§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht, sonstige Vereinbarungen

12.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Weithas in 24321 Lütjenburg. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses.

12.2 Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3 Sind Teile der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck sowie wirtschaftlichem Ergebnis soweit wie möglich entsprechen.

12.4 Hinweis auf Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 der ODR-Verordnung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Wir sind weder verpflichtet noch bereit an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Rückgaberecht für Verbraucher - Widerrufsrecht

Sofern Sie Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

Johannes Weithas GmbH & Co. KG
Gartenstraße 6
D-24321 Lütjenburg
Tel. +49 (4381) 4339
Fax. +49 (4381) 4369
bestellung@weithas.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch über das Kontaktformular unserer Webseite www.weithas.de bzw. www.valclean.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die oben genannte Anschrift uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 10 € (innerhalb Deutschlands) geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

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